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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Big Blue Tours Reise interessieren und danken für Ihr Vertrauen.
Die Reise- und Vertragsbedingungen sind auch im Acrobat Portable Document Format (PDF) erhältlich. Um dieses Format lesen zu können, benötigen Sie den Adobe ACROBAT READER. Das mitgelieferte Plug-In »PDF Viewer« ermöglicht ein direktes Lesen und Drucken aus Ihrem Browser. Download AGB (PDF)
Reisegarantie
Wir sind Mitglied des SWISS TRAVEL SECURITY. Die Reisegarantie bürgt für:
- Sicherstellung des einbezahlten Reisegeldes und der Rückreise bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters
- individuelle, persönliche Beratung
- seriöse, verlässliche Vertragspartnerund garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise-Buchung einbezahlten Beträge. Detailliert Auskunft gibt Ihnen die Broschüre «Garantiert hin und zurück», die Sie bei uns oder in Ihrem dem Garantiefonds angeschlossenen Reisebüro erhalten.
1. Was diese Allgemeinen Vertrags und Reisebedingungen regeln
1.1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und BIG BLUE TOURS (nachfolgend BIG BLUE TOURS genannt) für von BIG BLUE TOURS veranstaltete Reisearrangements oder andere von BIG BLUE TOURS angebotenen Leistungen.
1.2. Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von BIG BLUE TOURS vermittelten «Nur-Flug-Arrangements») (insbesondere z.B. APEX/PEX-Flugscheine) gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In allen Fällen ist BIG BLUE TOURS nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.
2. Wie der Vertrag zwischen Ihnen und BIG BLUE TOURS abgeschlossen wird.
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und BIG BLUE TOURS kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und BIG BLUE TOURS wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus Prospekt, Preisliste oder Offerte. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung/in der Preisliste erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Preisänderungen siehe Ziffer 5.
3.2. Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist pro Person eine Anzahlung von 25% des Arrangementpreises zu leisten. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht, kann BIG BLUE TOURS die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 4.3. geltend machen.
3.3. Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 28 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Bei nicht fristgerechter Zahlung, kann BIG BLUE TOURS die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten nach Ziffer 4.3. geltend machen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
3.4. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.
3.5. Buchungsgebühren
Auslagen bei kurzfristigen Buchungen:
Falls Sie ein «Nur-Landarrangement» (ohne Hin- und/oder Rücktransport ab Schweiz) buchen möchten, erheben wir eine Buchungsgebühr von Fr. 100.– pro Person, max. Fr. 200.– pro Auftrag.
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon-, Telefax-, Telexgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
3.6. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservation
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes erheben kann.
4. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullation)
4.1. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
4.2. Aenderungen an einer gebuchten Reise
Wir verrechnen pro Person Fr. 100.– resp. max Fr. 200.– pro Auftrag.
4.3. Annullation, Umbuchung der Reise
Wird eine Reise annulliert oder auf ein anderes Datum umgebucht, entstehen die folgenden Kosten:
bis 46 Tage vor Reisebeginn: Bearbeitungskosten gem. Ziffer 4.2.
45 – 31 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
30 – 15 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
14 – 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
7 – 1 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
Annullation am Abreisetag: 100% des Reisepreises
- Für die Malediven gelten zum Teil andere Annullationsbedingungen.
- Sonderangebote und Aktionen ab Buchung 100% des Reisepreises
- Weihnachten / Neujahr und Ostern gelten folgende Kosten: für Abflüge und/oder Aufenthalte ab dem 15.12. bis 10.01. oder 10 Tage vor und nach Ostern:
60 – 30 Tage vor Abreise 30% des Reisepreises
29 – 15 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises
14 – 0 Tage vor Abreise 100% des Reisepreises
Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.
4.4. Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist.
Die Leistungen richten sich nach der geltenden Versicherungspolice.
Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei Ihrer Buchungsstelle eine Annullierungskosten-versicherung abzuschliessen.
4.5. Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, könne Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden. Bei Reisen in Ländern mit Visumpflicht ist der Eintritt einer Ersatzperson nur zulässig, wenn die Zeit für die Einholung des Visums vorhanden ist. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.3) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises.
BIG BLUE TOURS orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann; eine Prüfung ist unter anderem bei Reisen mit besonderen Reiseerfordernissen notwendig (in der Hochsaison kann die Prüfung einige Tage in Anspruch nehmen). Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.3).
5. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
5.1. Änderungen vor Vertragsabschluss BIG BLUE TOURS behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten, auf den Preislisten und in Offerten vor Ihrer Buchung zu andern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.);
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. BIG BLUE TOURS wird die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent betragt, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4 genannten Rechte zu.
5.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn BIG BLUE TOURS behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu andern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. BIG BLUE TOURS bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. BIG BLUE TOURS orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
5.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder betragt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b)Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).
6. Reiseabsage durch BIG BLUE TOURS
6.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen BIG BLUE TOURS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt BIG BLUE TOURS Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 4.3. & weitere Schadenersatzforderungen.
6.2. Mindestteilnehmerzahl
Sofern für eine von BIG BLUE TOURS angebotene Reise eine Mindestteilnehmerzahl gilt, ist dies bei der Reiseausschreibung erwähnt. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann BIG BLUE TOURS die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4; weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
6.3. Höhere Gewalt, Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können BIG BLUE TOURS veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie BIG BLUE TOURS so rasch als möglich.
Wird die Reise abgesagt, ist BIG BLUE TOURS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten.
Nehmen Sie an dieser Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis an die Ersatzreise angerechnet, eine allfällige Preisdifferenz wird Ihnen zurückerstattet. Nehmen Sie an der Ersatzreise nicht teil, wird Ihnen der bezahlte Reisepreis unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. (Zum formellen Vorgehen siehe Ziffer 5.4).
6.4. Reiseabsage aus anderen Gründen durch BIG BLUE TOURS
BIG BLUE TOURS ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4.
7. Programmänderungen, Leistungs-ausfälle während der Reise
7.1. Sollte seitens BIG BLUE TOURS während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet IhnenBIG BLUE TOURS eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der effektiv erbrachten Dienstleistung.
7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind, ab, wird Ihnen die BIG BLUE TOURS Reiseleitung, die örtliche BIG BLUE TOURS Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. BIG BLUE TOURS vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziffer 10.
7.3. Nehmen Sie während einer Reise Programmänderungen vor, so sind die allenfalls dafür entstehenden Kosten direkt vor Ort zu bezahlen.
8. Sie treten die Reise an, können Sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die BIG BLUE TOURS Reiseleitung, die örtliche BIG BLUE TOURS Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.
9. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
9.1. Beanstandung und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der BIG BLUE TOURS Reiseleitung der örtlichen BIG BLUE TOURS Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.
9.2. Die Reiseleitung, die örtliche BIG BLUE TOURS Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mangel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen BIG BLUE TOURS Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, der örtliche BIG BLUE TOURS Vertreter oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
9.3. Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist- keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von BIG BLUE TOURS ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 9.1 und 9.2) verlangt (Zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer 10).
9.4. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber BIG BLUE TOURS geltend machen Sofern Sie Mangel, Rückvergütungen oder Schaden-ersatzforderungen gegenüber BIG BLUE TOURS geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich BIG BLUE TOURS unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen BIG BLUE TOURS Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von BIG BLUE TOURS
10.1. Allgemeines
BIG BLUE TOURS vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der BIG BLUE TOURS Reiseleitung, der örtlichen BIG BLUE TOURS Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 10.2.4).
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.2.1. Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich BIG BLUE TOURS auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schiffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
10.2.2. Haftungsausschlüsse
BIG BLUE TOURS haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse ihrerseits vor oder während der Reise.
b)auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches BIG BLUE TOURS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von BIG BLUE TOURS ausgeschlossen.
10.2.3. Personenschaden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet BIG BLUE TOURS, sofern die Schäden durch BIG BLUE TOURS oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziffer 10.2.1).
10.2.4. Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von BIG BLUE TOURS auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
10.3. Veranstaltungen während der Reise ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grossen Höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflüge teilnehmen. Für von BIG BLUE TOURS veranstaltete Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. BIG BLUE TOURS ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung oder die örtliche BIG BLUE TOURS Vertretung diese lediglich vermittelt hat.
11. Versicherungen
11.1. Eigene Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Die Versicherungsleistungen werden in der Regel nach den Massstäben der einzelnen Länder festgelegt, die normalerweise unter den vergleichbaren Ansätzen in der Schweiz liegen. BIG BLUE TOURS empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.
11.2. Annullationskosten-Versicherung siehe Ziffer 4.4.
12. Einreise-, Visa- und esundheitsvorschriften
12.1. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriten. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat über die für sie gültigen Bestimmungen.
12.2. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullations-bestimmungen.
12.3. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Prüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
12.4. BIG BLUE TOURS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie BIG BLUE TOURS ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
13. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nichtbegleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Tranportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
14. Sprachschulen und Gruppenreisen
Zusätzlich zu den Big Blue Tours Bedingungen gelten auch die in diesen Katalogen aufgeführten Annullierungsbedingungen. Für diese Reisen gelten separate Bedingungen, die Ihnen bei der Buchung resp. Offerte abgegeben werden.
15. Segelreisen, Spezialreisen und Incentives
Zusätzlich zu den Big Blue Tours Bedingungen gelten auch die in diesen Katalogen aufgeführten Annullierungsbedingungen. Für diese Reisen gelten separate Bedingungen, die Ihnen bei der Buchung resp. Offerte abgegeben werden.
16. Ombudsmann
16.1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und BIG BLUE TOURS oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
16.2. Die Adresse des Ombudsmannes lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach, 8800 Thalwil
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und BIG BLUE TOURS ist schweizerisches Recht anwendbar.
17.2. Für Klagen gegen BIG BLUE TOURS wird der ausschliessliche Gerichtsstand Luzern vereinbart.

