Big Blue Tours - Ihr Spezialist für den Indischen Ozean

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Big Blue Tours Reise interessieren und danken für Ihr Vertrauen.

Reisegarantie

Wir sind Mitglied des SWISS TRAVEL SECURITY. Die Reisegarantie bürgt für:

  • Sicherstellung des einbezahlten Reisegeldes und der Rückreise bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters
  • individuelle, persönliche Beratung
  • seriöse, verlässliche Vertragspartner


Wir garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise-Buchung einbezahlten Beträge. Detailliert Auskunft gibt Ihnen die Broschüre «Garantiert hin und zurück», die Sie bei uns erhalten.

1. Was diese Allgemeinen Vertrags und Reisebedingungen regeln
1.1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Big Blue Tours (nachfolgend BIG BLUE TOURS genannt) für von BIG BLUE TOURS veranstaltete Reisearrangements oder andere von BIG BLUE TOURS angebotenen Leistungen. 
1.2. Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von BIG BLUE TOURS vermittelten «Nur-Flug-Arrangements») (insbesondere z.B. APEX/PEX-Flugscheine) gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Werden Ihnen durch BIG BLUE TOURS Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In allen Fällen ist BIG BLUE TOURS nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.
 
2. Wie der Vertrag zwischen Ihnen und BIG BLUE TOURS abgeschlossen wird.
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und BIG BLUE TOURS kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und BIG BLUE TOURS wirksam.
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von BIG BLUE TOURS akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus Prospekt, Preisliste oder Offerte. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung/in der Preisliste erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Preisänderungen siehe Ziffer 5.
3.2. Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch BIG BLUE TOURS ist pro Person eine Anzahlung von 15% des Arrangementpreises zu leisten. Erhält BIG BLUE TOURS die Anzahlung nicht fristgerecht, kann BIG BLUE TOURS die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 4.3. geltend machen.
3.3. Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei BIG BLUE TOURS einzutreffen. Bei nicht fristgerechter Zahlung, kann BIG BLUE TOURS die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten nach Ziffer 4.3. geltend machen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
3.4. Buchungen, bei weniger als 30 - 8 Tage vor Abreise
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 bis 8 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung sofort zu bezahlen.
3.5. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise 7 Tage oder weniger vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen. BIG BLUE TOURS akzeptiert Barzahlungen, Zahlung auf Bankkonto mit bestätigtem Eingang, Zahlung per PayPal oder Zahlungen per Kreditkarte.
Zahlung per PayPal: Die Gebühren von 3.4% + 0.55 CHF (Stand 27.03.2012), die an BIG BLUE TOURS erhoben werden, werden dem Kunden zu 100% weiterverrechnet.
Zahlung per Kreditkarte: Der Kunde gibt bei der Reservierung seine Kreditkartennummer, das Ablaufdatum und den Sicherheitscode bekannt. Es obliegt dem Kunden, BIG BLUE TOURS eine gültige Kreditkarte (einschliesslich der korrekten Kartennummer und unter Sicherstellung, dass sie ausreichend gedeckt ist) bekannt zu geben. Geschieht dies nicht, kann BIG BLUE TOURS die Buchung nicht garantieren.
Die Gebühren von 3% (Stand: 27.03.2012), die von den Kreditkartengesellschaften an BIG BLUE TOURS erhoben werden, werden dem Kunden zu 100% weiterverrechnet.
3.6. Buchungsgebühren
Auslagen bei kurzfristigen Buchungen und Nur Land-Arrangements:
Bei Buchung einer Last Minute Reise (weniger als 7 Tage vor Abreise) fällt eine Gebühr von Fr. 200.- an pro Dossier.
Bei «Nur-Landarrangement» (ohne Hin- und/oder Rücktransport) erhebt BIG BLUE TOURS eine Buchungsgebühr von Fr. 100.– pro Dossier.
Bei «Nur-Flug» (ohne Unterkunft, Landarrangement, Transfer) erhebt BIG BLUE TOURS eine Buchungsgebühr von Fr. 60.– pro Dossier.
3.7. Kostenanteile für Beratung und Reservation
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass BIG BLUE TOURS neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes erheben kann. 

4. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullation)
4.1. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies BIG BLUE TOURS persönlich oder schriftlich mitteilen.
4.2. Änderungen an einer gebuchten Reise
Wir verrechnen pro Person Fr. 100.– resp. max Fr. 200.– pro Auftrag.
4.3. Annullation, Umbuchung der Reise
Wird eine Reise annulliert oder auf ein anderes Datum umgebucht, entstehen die folgenden Kosten:
bis 46 Tage vor Reisebeginn: Bearbeitungskosten gem. Ziffer 4.2.
45 – 31 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
30 – 15 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
14 – 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
7 – 0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises

- Für die Malediven gelten je nach Insel andere Annullationsbedingungen.
- Top Hits Angebote mit befristeten Buchungsdaten können innert 7 Tagen kostenlos umgebucht werden. Bei Absage gelten 100% Annullationskosten.
- Weihnachten / Neujahr und Ostern gelten folgende Kosten: für Abflüge und/oder Aufenthalte ab dem 15.12. bis 10.01. oder 10 Tage vor und nach Ostern:
60 – 30 Tage vor Abreise 30% des Reisepreises
29 – 15 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises
14 – 0 Tage vor Abreise 100% des Reisepreises

Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei BIG BLUE TOURS; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

4.4. Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist.
Die Leistungen richten sich nach der geltenden Versicherungspolice.
Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen. 

4.5. Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, könne Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden. Bei Reisen in Ländern mit Visumpflicht ist der Eintritt einer Ersatzperson nur zulässig, wenn die Zeit für die Einholung des Visums vorhanden ist. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.3) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises.
BIG BLUE TOURS orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann; eine Prüfung ist unter anderem bei Reisen mit besonderen Reiseerfordernissen notwendig (in der Hochsaison kann die Prüfung einige Tage in Anspruch nehmen). Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.3). 

5. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
5.1. Änderungen vor Vertragsabschluss BIG BLUE TOURS behält sich ausdrücklich das Recht vor in Ausschreibungen wie: im Internet, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten, auf den Preislisten und in Offerten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie BIG BLUE TOURS vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.);
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. BIG BLUE TOURS wird die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4 genannten Rechte zu.
5.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn BIG BLUE TOURS behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu andern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. BIG BLUE TOURS bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. BIG BLUE TOURS orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
5.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder betragt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben). 

6. Reiseabsage durch BIG BLUE TOURS
6.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen, ist BIG BLUE TOURS berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt BIG BLUE TOURS Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 4.3. & weitere Schadenersatzforderungen. 

6.2. Mindestteilnehmerzahl
Sofern für eine von BIG BLUE TOURS angebotene Reise eine Mindestteilnehmerzahl gilt, ist dies bei der Reiseausschreibung erwähnt. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann BIG BLUE TOURS die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4; weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

6.3. Höhere Gewalt, Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können BIG BLUE TOURS veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie BIG BLUE TOURS so rasch als möglich.
Wird die Reise abgesagt, ist BIG BLUE TOURS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten.
Nehmen Sie an dieser Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis an die Ersatzreise angerechnet, eine allfällige Preisdifferenz wird Ihnen zurückerstattet. Nehmen Sie an der Ersatzreise nicht teil, wird Ihnen der bezahlte Reisepreis unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. (Zum formellen Vorgehen siehe Ziffer 5.4).

6.4. Reiseabsage aus anderen Gründen durch BIG BLUE TOURS
BIG BLUE TOURS ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4. 

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
7.1. Sollte seitens BIG BLUE TOURS während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet Ihnen BIG BLUE TOURS eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der effektiv erbrachten Dienstleistung. 

7.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind, ab, wird Ihnen die BIG BLUE TOURS Reiseleitung, die örtliche BIG BLUE TOURS Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. BIG BLUE TOURS vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziffer 10.
7.3. Nehmen Sie während einer Reise Programmänderungen vor, so sind die allenfalls dafür entstehenden Kosten direkt vor Ort zu bezahlen.

8. Sie treten die Reise an, können Sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die BIG BLUE TOURS Reiseleitung, die örtliche BIG BLUE TOURS Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer BIG BLUE TOURS. 

9. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
9.1. Beanstandung und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der BIG BLUE TOURS Reiseleitung der örtlichen BIG BLUE TOURS Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.
9.2. Die Reiseleitung, die örtliche BIG BLUE TOURS Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mangel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen BIG BLUE TOURS Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, der örtliche BIG BLUE TOURS Vertreter oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
9.3. Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist- keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von BIG BLUE TOURS ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 9.1 und 9.2) verlangt (Zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer 10).
9.4. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber BIG BLUE TOURS geltend machen Sofern Sie Mangel, Rückvergütungen oder Schaden-ersatzforderungen gegenüber BIG BLUE TOURS geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich BIG BLUE TOURS unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen BIG BLUE TOURS Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von BIG BLUE TOURS
10.1. Allgemeines
BIG BLUE TOURS vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der BIG BLUE TOURS Reiseleitung, der örtlichen BIG BLUE TOURS Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 10.2.4).
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.2.1. Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich BIG BLUE TOURS auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
10.2.2. Haftungsausschlüsse
BIG BLUE TOURS haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse ihrerseits vor oder während der Reise.
b)auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches BIG BLUE TOURS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von BIG BLUE TOURS ausgeschlossen.
10.2.3. Personenschaden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet BIG BLUE TOURS, sofern die Schäden durch BIG BLUE TOURS oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziffer 10.2.1).
10.2.4. Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von BIG BLUE TOURS auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
10.3. Veranstaltungen während der Reise ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grossen Höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflüge teilnehmen. Für von BIG BLUE TOURS veranstaltete Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. BIG BLUE TOURS ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung oder die örtliche BIG BLUE TOURS Vertretung diese lediglich vermittelt hat.

11. Versicherungen
11.1. Eigene Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Die Versicherungsleistungen werden in der Regel nach den Massstäben der einzelnen Länder festgelegt, die normalerweise unter den vergleichbaren Ansätzen in der Schweiz liegen. BIG BLUE TOURS empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.
11.2. Annullationskosten-Versicherung siehe Ziffer 4.4. 

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei BIG BLUE TOURS oder beim betreffenden Konsulat über die für sie gültigen Bestimmungen.
12.2. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullations-bestimmungen.
12.3. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Prüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
12.4. BIG BLUE TOURS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie BIG BLUE TOURS ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin. 

13. Segelreisen, Spezialreisen und Incentives
Zusätzlich zu den Big Blue Tours Bedingungen gelten auch die in diesen Katalogen aufgeführten Annullierungsbedingungen. Für diese Reisen gelten separate Bedingungen, die Ihnen bei der Buchung resp. Offerte abgegeben werden. 

14. Ombudsmann
16.1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und BIG BLUE TOURS oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
16.2. Die Adresse des Ombudsmannes lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach, 8038 Zürich, www.ombudsman-touristik.ch

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und BIG BLUE TOURS ist schweizerisches Recht anwendbar. 

17.2. Für Klagen gegen BIG BLUE TOURS wird der ausschliessliche Gerichtsstand Luzern vereinbart.

Unsere Hotline
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Mo. - Fr. 09.00h - 18.00h
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